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Aktuelle Nachrichten

11.02.2012 12:47:00 von Daniel Lieske

100 Jahre Ritter Sport

Am 27. Januar 2012 wurde in Berlin ein Jubiläum der Superlative gefeiert: 100 Jahre Ritter Sport.

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13.10.2011 14:59:00 von Daniel Lieske

P-E-S GmbH erneut technischer Dienstleister bei Deutschlands größter Uni-Party

Es war das Ereignis dieses Semesters: 10.500 Gäste haben bei der Westendparty die Uni Bielefeld in einen Party-Tempel verwandelt. DJs aus dem Cafe Europa brachten die Halle mit Chart-Hits und Party-Klassikern zum Beben.

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Professional Event Solutions > Kontakt > Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH


1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Professional Event Solutions GmbH mit Sitz in Bünde (im nachstehenden PES genannt) und ihren Kunden über die in der Offerte umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.


1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden und Kundinnen sind nicht anwendbar, sofern sie nicht gesamthaft oder im Einzelnen von PES ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.


2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN


2.1. Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.


2.2. Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden auf seinen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so sind die entsprechenden zusätzlichen
Aufwendungen durch den Kunden mit den vereinbarten Stundenansätzen separat zu bezahlen. Der Mehraufwand wird von PES nach Abschluss der Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Im Falle von Mietsachen erfolgt die Rechnungsstellung bei Rückgabe der Mietsachen.


2.3. PES ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. PES haftet für deren gehörige Auswahl und Instruktion.


3. ERFÜLLUNGSORT/GEFAHRÜBERGANG/TRANSPORT


3.1. Erfüllungsort und massgebend für den Gefahrenübergang ist ausschliesslich der Sitz von PES („Erfüllungsort“).


3.2. Im Falle des Transports der Güter vom Erfüllungsort zum Einsatzort des Kunden geht die Gefahr mitÜbergabe des Gutes am Erfüllungsort an das Transportunternehmen
bzw. den Spediteur über.


3.3. Die Transportdienstleistung von PES stellt eine Nebenpflicht dar. PES kann hierfür ein Transportunternehmen beauftragen. Die Transportkosten gehen in jedem Fall zulasten des Kunden.


4. ANNAHMEVERZUG/UNTERLASSENE MITWIRKUNG


4.1. Kommt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter mit der Annahme der von PES angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist PES zur fristlosen
Kündigung des Vertrages berechtigt. Davon unberührt bleibt der Anspruch von PES auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden oder eines durch ihn beauftragten Dritten entstandenen Schadens. Insbesondere stellt der Kunde die PES von Ansprüchen Dritter frei.


5. MIETBEDINGUNGEN


5.1. Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der in der Offerte angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungsdauer. 


5.2. PES kann eine Vorauszahlung innert einer bestimmten Frist für die Miete verlangen. In diesem Fall steht der Mietvertrag mit dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die verlangte Vorauszahlung in der vereinbarten Frist leistet.
Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgemäss, kommt der Mietvertrag nicht zustande und kann PES anderweitig über die Mietsache verfügen. Der säumige Kunde hat eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 25% des Mietpreises zu bezahlen.


5.3. PES stellt dem Kunden Mietsachen gemäss schriftlicher Offerte zum Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche, dem Kunden überlassene Mietsachen stehen im ausschliesslichen Eigentum von PES.


5.4. PES verpflichtet sich, die Mietsachen in einem dem Verwendungszweck entsprechenden und gehörigen Zustand zu übergeben. Dem Kunde ist bekannt,
dass die Mietsachen mehrfach eingesetzt werden und im Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.


5.5. Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung und zu bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsachen. Insbesondere muss die Mietsache ausreichend vom Publikum abgeschirmt und bei Open Air Veranstaltungen vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind strikte einzuhalten. Jede Veränderung der Mietsache oder das Abdecken oder Entfernen von PES-Firmenlogos ist untersagt. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand.


5.6. Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsachen nicht an Dritte weitergegeben werden und trifft die zumutbaren Vorkehren gegen Verlust und Diebstahl.


5.7. Der Kunde hat die Mietsache zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Er haftet bei verspäteter Rückgabe für jeden angebrochenen
Tag gemäss den vereinbarten Tagessätzen. PES behält sich vor, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.


5.8. Die Untervermietung bzw. Abtretung des Mietverhältnisses ist untersagt.


5.9. Der Kunde haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsachen für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.


6. BEWILLIGUNGEN


6.1. Der Kunde ist selber verantwortlich, die notwendigen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen für den ordnungsgemässen Betrieb der von PES zur Verfügung gestellten Gegenstände einzuholen und die damit verbundenen Gebühren zu bezahlen.


7. MÄNGELBESEITIGUNG


7.1. Der Kunde hat die von PES zur Verfügung gestellten Gegenstände unverzüglich bei Erhalt zu prüfen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls
der Anspruch auf Mängelbeseitigung verwirkt. 


7.2. Im Falle des käuflichen Erwerbs von Gegenständen durch den Kunden wird jede Gewähr für Mängel ausgeschlossen.


7.3. Ist in der Offerte die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses schriftlich vereinbart worden, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch PES. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde auch Minderung
oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Kunde zur Herstellung der ordnungsgemässen Leistung aufgewendet hat, ist ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 12.


7.4. Allfällige während der Mietdauer notwendigen Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen nur von PES oder einer von dieser bezeichneten Person durchgeführt werden. Vor und nach der Rückgabe der Mietsache erforderliche Reparaturen werden auf Kosten des Kunden vorgenommen, sofern die Reparatur auf übermässige Abnützung durch den Kunden zurückzuführen ist.


8. VERGÜTUNG/ZAHLUNGSVERZUG


8.1. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden für die von PES erbrachten Leistungen auf der Basis der Offerte.


8.2. Wird nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen (inkl. MWSt.) der PES sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zu bezahlen. Die Zahlungen haben in EURO zu erfolgen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.


8.3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 6% pro Kalenderjahr.


8.4. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von PES ist ausgeschlossen.


9. EIGENTUMSVORBEHALT/RETENTION


9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Kunden bleiben sämtliche Gegenstände, die gemäss Offerte von PES hergestellt bzw. bearbeitet und an den Kunden verkauft wurden, im Eigentum von PES (für Mietsachen siehe Ziffer 5.3.).


9.2. Der Kunde ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oder Verarrestierung oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn sofort PES zu melden; im Falle von Mietsachen, welche der Kunde von PES bezogen hat, muss der Kunde das zuständige
Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von PES an den Mietsachen hinweisen.


9.3. Das Retentionsrecht des Kunden an von PES übergebenen Gegenständen ist ausgeschlossen.


10. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE/NUTZUNGSRECHTE


10.1. Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzungsund Bearbeitungsrechte („Rechte“) an den von PES geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere
und nicht abschliessend Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von PES.


10.2. PES ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Knowhows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen
der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt (siehe auch Ziffer 11.).


10.3. Jegliche Verletzung der Rechte wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.


11. DATENSCHUTZ


11.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass PES Daten des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeiten und nutzen darf. Weiterhin darf PES die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten oder bei Veranstaltungen.


11.2. PES ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.


11.3. Sämtliche Kundendaten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt.


12. HAFTUNG


12.1. PES steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit in Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Im Übrigen, insbesondere
bei leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne ist die Haftung ausgeschlossen.


12.2. In jedem Fall ist oberste Haftungsgrenze die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen von PES.


12.3. Der Kunde stellt PES von jeglichen Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen Gebrauch der von PESüberlassenen Gegenstände resultieren.


13. SACH- UND RECHTSGEWÄHRLEISTUNG


13.1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.


14. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG


14.1. Tritt der Kunde nach der Auftragsbestätigung ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, so haftet er für den vollen Mietpreis und allfällig bereits getätigte Aufwendungen von PES. Gelingt es PES, die Mietsache für den gleichen Zeitraum anderweitig
zu vermieten, so haftet der Kunde für die Differenz zum vereinbarten Mietpreis.


14.2. PES kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschliessend Zahlungsverzug
des Kunden, seit Annahme der Offerte geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für PES unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene
Mitwirkungshandlung usw.


15. VERSICHERUNGEN


15.1. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die von PES gemieteten Gegenstände ausreichend gegen Feuer- und Elementarschäden 
sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.


16. SALVATORISCHE KLAUSEL


16.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt.


17. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT


17.1. Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen, unterliegen deutschem Recht.

17.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, welche diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist das zuständige Gericht am Sitz der PES (Bünde) zuständig. Nach Wahl von PES auch der Sitz oder Wohnsitz des Kunden.